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KANN MICH DER WAHLARZT
ÜBERWEISEN,
MIR MEDIKAMENTE ODER HEILBEHELFE VERORDNEN?
Mit einem Rezept vom Wahlarzt
erhalten Sie – wie mit einem Rezept vom Vertragsarzt
– Medikamente in jeder Apotheke. Heilbehelfs-Verordnungen
werden nach Genehmigung durch Ihre Kasse von dieser
bezahlt. Als Wahlarzt kann ich Sie auch – wie
ein Kassen-Vertragsarzt – anderen Ärzten
(Kassenärzten und Wahlärzten) zuweisen, sowie
in Krankenanstalten einweisen. Überweisungen zu
Kassenärzten mit unterschiedlichen Leistungen –
wie z.B. Röntgen, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie
(MRT) oder Labor – werden ebenfalls von der Krankenkasse
bezahlt.
VORTEILE DES WAHLARZTES
Als Wahlarzt kann ich mir ausreichend
Zeit für Ihre Anliegen und das Arzt-Patientengespräch
nehmen und Ihnen somit eine individuelle Behandlung
ohne Zeitdruck anbieten. Das bedeutet auch, dass Sie
keine längeren Wartezeiten in meiner Ordination
haben.Termine (auch Abendtermine) können flexibel
und kurzfristig vereinbart werden. Ich mache auch gerne
Angebote von Zusatzleistungen.
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