KANN MICH DER WAHLARZT ÜBERWEISEN,
MIR MEDIKAMENTE ODER HEILBEHELFE VERORDNEN?

Mit einem Rezept vom Wahlarzt erhalten Sie – wie mit einem Rezept vom Vertragsarzt – Medikamente in jeder Apotheke. Heilbehelfs-Verordnungen werden nach Genehmigung durch Ihre Kasse von dieser bezahlt. Als Wahlarzt kann ich Sie auch – wie ein Kassen-Vertragsarzt – anderen Ärzten (Kassenärzten und Wahlärzten) zuweisen, sowie in Krankenanstalten einweisen. Überweisungen zu Kassenärzten mit unterschiedlichen Leistungen – wie z.B. Röntgen, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) oder Labor – werden ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt.

VORTEILE DES WAHLARZTES

Als Wahlarzt kann ich mir ausreichend Zeit für Ihre Anliegen und das Arzt-Patientengespräch nehmen und Ihnen somit eine individuelle Behandlung ohne Zeitdruck anbieten. Das bedeutet auch, dass Sie keine längeren Wartezeiten in meiner Ordination haben.Termine (auch Abendtermine) können flexibel und kurzfristig vereinbart werden. Ich mache auch gerne Angebote von Zusatzleistungen.

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Wahlarzt
 
  Dr. Roman Straßl | Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie / Wahlarzt Ordination Salzburg | Privatklinik Wehrle- Diakonissen | Standort Aigen
  Mobil: +43 660 2828242 | email: strassl@orthofocus.at 
Guggenbichlerstraße 20 | 5026 Salzburg