WAS
IST EIN WAHLARZT?
Sie
haben freie Arztwahl und wählen den Arzt Ihres
Vertrauens.
Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag
zur Direktverrechnung mit Krankenkassen.
Sie benötigen daher nicht unbedingt eine Überweisung
vom Hausarzt oder die E-Card.
WAS KOSTET EIN WAHLARZT?
Für die erbrachten ärztlichen
Leistungen erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei
Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie bekommen dann einen
gewissen Prozentsatz (ca. 80% des jeweiligen Kassentarifs)
von der Krankenkasse rückerstattet. Die Leistung
„Zeit“ wird von den Kassen leider nicht
ausreichend bewertet. Manche Leistungen des Wahlarztes
sind im Tarifkatalog der Krankenkassen nicht enthalten
und werden daher auch nicht rückerstattet.
Wir unterstützen Sie gerne bei den Einreichungsformalitäten.
Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen übernehmen
meist den Differenzbetrag.
Der Wahlarzt kann sein Honorar selbst festlegen. Scheuen
Sie sich nicht, uns vor der Behandlung nach den voraussichtlichen
Kosten zu fragen. Diese sind transparent und leistungsbezogen
gestaltet.
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